Stapler-Ausbildung

Zurück zur Suche
Der Staplerschein

Der Gabelstapler-Fahrer muss über eine entsprechende Ausbildung nach den geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften verfügen.

Wer benötigt einen Staplerschein?
Immer dann, wenn der Fahrer auf dem Flurförderzeug mitfährt (Stand- oder Sitzplatz), muss eine entsprechende Ausbildung und Einweisung erfolgen.
Führt der Fahrer das Gerät von Hand und läuft nebenher, genügt eine entsprechende Einweisung durch das Unternehmen.

Für Firmenkunden bieten wir die Ausbildung auch als Inhouse-Schulung zum gewünschten Termin an.
Stufen Ausbildung

Allgemeine Ausbildung:
Diese beinhaltet die Grundlagen, wie z. B.:
» rechtliche Grundlagen,
» Aufbau und Funktionsweise des Staplers,
» Standsicherheit und Fahrphysik,
» Umgang mit Lasten,
» regelmäßige Prüfungen,
» Verkehrswege,
» besondere Antriebsarten,
» Sondereinsätze.

Im praktischen Teil werden Sie vertraut gemacht mit
» dem Stapler selbst,
» dem Fahren des Staplers,
» der Bedienung,
» dem Auf- und Absetzen von Lasten,
» dem Einhalten der Sicherheitsvorschriften,
» den Besonderheiten und Prüfungen.

Die allgemeine Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Zusatzausbildung:
Diese wird dann erforderlich, wenn mit extrem großen oder besonders ausgerüsteten Staplern gearbeitet werden soll (z.B. Container-Stapler).

Betriebliche Ausbildung:
Die betriebliche Ausbildung ist eine entsprechende Einweisung auf dem Stapler, der im Unternehmen eingesetzt wird. Sie soll an die Gegebenheiten des einzelnen Betriebs angepasst sein.

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend auf Anfrage Dr.-Ernst-Derra-Straße 6
94036 Passau
AUSBILDUNGSDAUER » Stapler nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) / DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27): 3 Tage » Stapler (mehr Praxis): 5 Tage » Stapler-Fortbildung / Eignungsüberprüfung: 1 Tag Besuchen Sie unsere Homepage: www.gbs-passau.de