Ladungssicherung

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Ladungssicherung NACH VDI 2700 ff

Laut StVO §22 (1) sind die Ladungen (einschließlich Geräte zur Ladungssicherung) sowie die Ladeeinrichtung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Für Firmenkunden bieten wir die Ausbildung auch als Inhouse-Schulung zum gewünschten Termin an.

Wegen eines Bildungsgutscheines wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit. Sie können aber auch unter bestimmten Voraussetzungen über die Bildungsprämie eine Förderung in Höhe von 50%, maximal 500,00€, erhalten. Zuständig hierfür ist die VHS.
Ausbildungsinhalte

Die Maßnahme beinhaltet die Grundlagen, wie z. B.:

Rechtliche Bestimmungen,
Physikalische Grundlagen,
Fahrzeuge und Fahrzeugausrüstungen,
Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung,
Methoden der Ladungssicherung,
Berechnung der Kräfte,
Sicherung besonderer Güter,
Praktische Übungen.

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend auf Anfrage Dr.-Ernst-Derra-Straße 6
94036 Passau
Wer benötigt Ausbildungsnachweis Der Gesetzgeber legt in verschiedenen Vorschriften Verantwortlichkeiten fest, wie z. B.: HGB: Absender und Frachtführer StVO: Fahrzeugführer, Halter, andere Beteiligte und Verlader UVV: alle Beteiligten (Versicherten) Durch die Rechtsprechung der Gerichte werden die Richtlinien „VDI 2700 ff“ als „Stand der Technik“ angesehen. Besuchen Sie unsere Homepag: www.gbs-passau.de