EU-BKF-Weiterbildung (LKW / BUS)
Zurück zur Suche
Erstausbildung Güterverkehr oder Personenverkehr
» Grundqualifikation
» beschleunigte Grundqualifikation
» Upgrade
Kraftfahrer-Qualifizierung bzw. Weiterbildung
Lkw- und Omnibusfahrer benötigen, neben dem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, auch eine entsprechende „Grundqualifizierung“, die zusätzlich seit 2008 für Busfahrer und seit 2009 für Lkw-Fahrer vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG machen.
Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, benötigen keine Grundqualifizierung. Sie müssen alle 5 Jahre an der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Grundqualifikation
Wer nach dem 10. September 2008 einen Führerschein der Klassen D bzw. nach dem 10. September 2009 einen Führerschein der Klassen C erwirbt, muss zur gewerblichen Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.
Der Nachweis nach bestandener IHK-Prüfung wird mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein geführt.
Weiterbildung
Die Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) ist für alle Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben und gewerblich nutzen, verpflichtend.
Die Weiterbildungen nach dem BKrFQG umfassen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Ausbildung.
Die Ausbildung kann in einzelnen Tagesseminaren von jeweils 7 h Dauer oder in Form eines einwöchigen Seminars durchlaufen werden.
Es ist keine Prüfung vorgeschrieben. Mit den Teilnahmebescheinigungen der anerkannten Ausbildungsstätten wird Ihnen die Schlüsselzahl 95 entsprechend verlängert bzw. eingetragen.
Fortbildung Güterverkehr
» komplette Woche mit oder ohne Praxis
» Modul 1 „Eco Training“ mit oder ohne Praxis
» Modul 2 „Vorschriften Güterverkehr“
» Modul 3 „Sicherheitstechnik Fahrsicherheit“
» Modul 4 „Schaltstelle Fahrer“
» Modul 5 „Ladungssicherung“
Fortbildung Personenverkehr
» komplette Woche mit oder ohne Praxis
» Modul 1 „Eco Training“ mit oder ohne Praxis
» Modul 2 „Markt und Image“
» Modul 3 „Sicherheitstechnik Fahrsicherheit“
» Modul 4 „Sozialvorschriften, Risiken“
» Modul 5 „Fahrgastsicherheit, Gesundheit“
» Grundqualifikation
» beschleunigte Grundqualifikation
» Upgrade
Kraftfahrer-Qualifizierung bzw. Weiterbildung
Lkw- und Omnibusfahrer benötigen, neben dem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, auch eine entsprechende „Grundqualifizierung“, die zusätzlich seit 2008 für Busfahrer und seit 2009 für Lkw-Fahrer vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG machen.
Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, benötigen keine Grundqualifizierung. Sie müssen alle 5 Jahre an der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Grundqualifikation
Wer nach dem 10. September 2008 einen Führerschein der Klassen D bzw. nach dem 10. September 2009 einen Führerschein der Klassen C erwirbt, muss zur gewerblichen Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.
Der Nachweis nach bestandener IHK-Prüfung wird mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein geführt.
Weiterbildung
Die Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) ist für alle Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben und gewerblich nutzen, verpflichtend.
Die Weiterbildungen nach dem BKrFQG umfassen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Ausbildung.
Die Ausbildung kann in einzelnen Tagesseminaren von jeweils 7 h Dauer oder in Form eines einwöchigen Seminars durchlaufen werden.
Es ist keine Prüfung vorgeschrieben. Mit den Teilnahmebescheinigungen der anerkannten Ausbildungsstätten wird Ihnen die Schlüsselzahl 95 entsprechend verlängert bzw. eingetragen.
Fortbildung Güterverkehr
» komplette Woche mit oder ohne Praxis
» Modul 1 „Eco Training“ mit oder ohne Praxis
» Modul 2 „Vorschriften Güterverkehr“
» Modul 3 „Sicherheitstechnik Fahrsicherheit“
» Modul 4 „Schaltstelle Fahrer“
» Modul 5 „Ladungssicherung“
Fortbildung Personenverkehr
» komplette Woche mit oder ohne Praxis
» Modul 1 „Eco Training“ mit oder ohne Praxis
» Modul 2 „Markt und Image“
» Modul 3 „Sicherheitstechnik Fahrsicherheit“
» Modul 4 „Sozialvorschriften, Risiken“
» Modul 5 „Fahrgastsicherheit, Gesundheit“
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Beginnt laufend | auf Anfrage |
Dr.-Ernst-Derra-Straße 6 94036 Passau |
Besuchen Sie unsere Homepage: www.gbs-passau.de |