Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln

Diese Fortbildung richtet sich an Personen, die in ihrem Berufsalltag in besonderem Maße Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen tragen. Sie vermittelt grundlegendes Wissen zur Erkennung möglicher Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (z. B. Vernachlässigung, körperliche oder seelische Misshandlung, sexualisierte Gewalt) und zeigt auf, wie im Verdachtsfall professionell und rechtssicher gehandelt werden kann. Im Fokus stehen die rechtlichen Grundlagen nach § 8a SGB VIII, die Rolle der sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft“ sowie der Ablauf der Gefährdungseinschätzung und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Inhalte:

  • Definition und Arten von Kindeswohlgefährdung
  • Gesetzesgrundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Aufgaben des Jugendamtes
  • Ablauf bei Mitteilung einer mögliche Kindeswohlgefährdung

Referenten:

  • Thomas Rost, Diplomsozialpädagoge (FH), Gruppenleitung Präventive Jugendhilfe
  • Matthias Schätzl, Sozialpädagoge B.A., Gruppenleitung Bezirkssozialdienst

Termin: 06.11.2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Ort: großer Sitzungssaal Landratsamt Passau – Dienststelle Salzweg
Passauer Straße 39, 94121 Salzweg

Zielgruppe: ErzieherInnen, KiTa-Fachkräfte, Lehrkräfte, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Fachkräfte der JaS und Schulsozialarbeit
Teilnehmer-Zahl: 25
Verantwortlich für die Anmeldungen: Herr Leon Bangerl
Anmeldung: Per Anmeldeformular